Umweltbundesamt: Blauer Engel jetzt auch für Backpapier und Muffinförmchen möglich
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Das Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 65 kennzeichnet neben Koch- und Heißfilterpapiere nun auch Backpapiere, die zu mindestens 70 % aus Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft bestehen, schreibt das Umweltbundesamt anlässlich der Überarbeitung und Erweiterung der seit 2014 für Koch- und Heißfilterpapiere bestehenden Vergabekriterien.

Zu den Produkten im Geltungsbereich des Umweltzeichens zählen nun auch Backpapierrollen und fertige Zuschnitte sowie Backformen wie zum Beispiel Muffinförmchen. Die Backpapiere müssen sich demnach durch eine emissions- und schadstoffarme Herstellung auszeichnen sowie PFAS-frei sein.
Das Bleichverbot für Koch- und Heißfilterpapiere bleibe auch in der Überarbeitung der Ausgabe Januar 2025 bei der Herstellung des Zellstoffs bestehen. Bei der Herstellung von Backpapier zeigte sich, dass neue Anlagen zur Herstellung von Zellstoff mit ECF (elementary chlorine free)-Bleiche niedrigere Abwassermengen und einen geringeren Energieverbrauch erbringen können als ältere Anlagen ohne Bleiche. Zudem wird bei der Backpapierherstellung oft ein Mix von gebleichten und ungebleichten Fasern eingesetzt. In Abwägung der gesamten Umwelteinflüsse sei daher von einem generellen Bleichverbot für Backpapiere abgesehen worden, so das UBA.
Silikone können im Rahmen des Blauen Engel für die Beschichtung von Backpapier zur Ausrüstung gegen Wasser und Fett verwendet werden, seien jedoch mit zusätzlichen Anforderungen hinterlegt.