EU setzt Kontrollverfahren zum Joint Venture zwischen UPM und Sappi vorübergehend aus
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Wegen fehlender Informationen und Dokumente hat die EU-Kommission das fusionskontrollrechtliche Prüfverfahren für das geplante Joint Venture von Sappi und UPM vorübergehend ausgesetzt.
Wie ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber EUWID bestätigte, wurde am 29. Mai 2026 rückwirkend zum 26. Mai 2026 ein sogenanntes Stop-the-Clock in dem Verfahren verfügt. Dies bewirkt, dass die ursprüngliche Frist für eine finale Entscheidung seitens der EU-Wettbewerbsbehörde, die bisher auf den 8. September 2026 gesetzt war, sich entsprechend nach hinten verschiebt. Sobald die für eine genaue Untersuchung der geplanten Fusion notwendigen Informationen und Dokumente bei der EU vorliegen, läuft das Verfahren mit neuen Fristen weiter.
UPM äußerte auf EUWID-Anfrage in einem Statement, dass die die Aussetzung („Stop-the-Clock“) ein standardmäßiger Verfahrensmechanismus im Rahmen der EU-Fusionskontrollvorschriften sei, der formell durch ein Auskunftsersuchen an die Parteien ausgelöst werde. Die Aussetzung wurde zwischen den Parteien und der zuständigen Behörde vereinbart und bedeute keinen Rückschlag – die Untersuchung werde aktiv fortgesetzt und der Prozess verlaufe wie erwartet, kommentiert UPM weiter. Unterdessen bleiben Details zu den fehlenden Informationen und Unterlagen unbekannt.
Am 28. April 2026 traten die Untersuchungen der EU-Kommission in die zweite Phase ein. Am 28. Mai 2026 unterzeichneten dann UPM und Sappi wie vorgesehen die Vereinbarung über das geplante Joint Venture. Vorgesehen war bis zuletzt, dass die Fusion noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten soll.