EU verlängert Antidumping- und Ausgleichszölle für gestrichene Feinpapiere aus China

Die Europäische Union wird auch weiterhin für Einfuhren von gestrichenen Feinpapieren aus der Volksrepublik China Antidumpingzölle und Ausgleichszölle erheben.

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16.09.2023
Quelle:  Firmennews

Die entsprechenden Verordnungen für die Zölle wurden am 22. August im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind seit dem 23. August in Kraft. Die EU-Kommission hat Ausgleichszölle auf gestrichene Feinpapiere aus China beschlossen, die je nach Unternehmen 4 oder 12 % betragen. Zudem hat die EU erhobenen Antidumping-Zölle, die derzeit je nach Hersteller bei 8 %, 27,1 % oder 35,1 % liegen, verlängert. An den jeweiligen Zollsätzen ändert sich nichts.

Die europäischen Hersteller von gestrichenen Feinpapieren Arctic Paper Grycksbo AB, Burgo, Fedrigoni SpA, Lecta Group und Sappi Europe hatten am 31. März 2022 einen Antrag auf Einleitung eines Überprüfungsverfahrens noch vor dem Außerkrafttreten der Zölle im vergangenen Jahr gestellt.

Bei den betroffenen Papieren handelt es sich um ein- oder beidseitig gestrichene Feinpapiere in Rollen- und Bogenformaten in den Grammaturen von 70 bis 400 g/qm und mit einem Weißgrad von mehr als 84 %. Kraftpapiere und -pappen sowie Rollenware für Rotationsdruckmaschinen sind von der Regelung ausgenommen, schreibt die EU-Kommission. Mulitplexpapier und -pappe bleiben von den Zöllen ebenfalls unberührt. Die Ausgleichs- und Antidumpingzölle werden auf den unverzollten Nettopreis frei Unionsgrenze erhoben.

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