Da mache ich drei Kreuze - auch bei der Vertragsunterschrift

Bereits im Mittelalter war es durchaus üblich mit einem Kreuz seine Signatur zu individualisieren

Drei Kreuze machen bei der Vertragsunterschrift
© Bild von Ulrike Leone auf Pixabay
10.10.2022

Als dann neben dem Vornamen auch Familiennamen in der gesamten Bevölkerung amtlich beurkundet und auch die Alphabetisierung vorangeschritten war, verloren die Signaturen anhand von Symbolen ihre Bedeutung.

Analphabeten können jedoch heute noch mit „drei Kreuzchen“ als Handzeichen amtliche Dokumente unterzeichnen. Allerdings muss diese symbolhafte Unterschrift beglaubigt sein. „Eine Unterzeichnung, die nicht mit der Namensunterschrift, sondern mit einem bloßen Handzeichen – das bekannteste sind drei Kreuze – erfolgt, bedarf der Beglaubigung durch einen Notar.“ (§ 126 dBGB).