Kaperbrief - Offizielle Genehmigung für staatlich beauftragte Seeräuberei

Kaperbriefe entstanden im 12. Jahrhundert im Zuge der Regelung des bis dahin relativ rechtsfreien Raumes auf See.

Ein Kaperbrief autorisierte Seefahrer Schiffe zu kapern, zu plündern oder zu versenken.
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01.04.2024

Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts war es international gängige Praxis, dass Staaten oder Souveräne zur Unterstützung ihrer Seestreitkräfte in Kriegszeiten, aber auch im Frieden, private Seefahrer mit einem Kaperbrief autorisierten, Schiffe feindlicher oder konkurrierender Nationen zu kapern, zu plündern oder sogar zu versenken. Der Kaperer handelte dabei also offiziell im Auftrag des ausstellenden Staates.

Kaperei war vor allem gegen den feindlichen Seehandel gerichtet. Seefahrer erhielten keinen Sold, sondern das Recht, die Kriegsbeute teilweise einzubehalten. Der Kaperbrief gewährte ihm Rechtsschutz durch den ausstellenden Staat. Der Kaperer durfte in den Häfen der ausstellenden Nation frei anlegen und wurde nicht als Seeräuber belangt. Im Gegenzug musste der Kaperkapitän einen Teil der Beute an den ausstellenden Staat abführen.

Bis ins 19. Jahrhundert blieb die Kaperei ein akzeptierter Teil der Seekriegsführung. Mit Unterzeichnung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856 begann die allmähliche internationale Ächtung der Kaperei. Die USA, Spanien und Mexiko schlossen sich dieser Seerechtsdeklaration jedoch nicht an.

Bekannte Kaperfahrer waren z.B. Klaus Störtebeker, Sir Francis Drake und Walter Raleigh.

Kaperei und Piraterie sind nicht identisch, denn der Pirat handelt ungesetzlich und eigenmächtig, indem er entscheidet, welches Schiff er angreift und indem er frei über die Beute verfügt.